Beet & Rabatte
Robuste Einjährige mit blauen Glockenblüten
Nicandra physaloides ist eine raschwüchsige, pflegeleichte und üppig blühende Pflanze mit dichter Krone aus gelb-grünem Laub und großen Glockenblüten. Dekorativ sind auch die aufgeblasenen, dunkelgrün und violett-schwarz gefärbten Kelche, die die Früchte umgeben.
Diese majestätische Tabakstaude treibt große, hellgrüne Blätter und weiße, bis zu 10 cm lange Trompetenblüten, die ab der Dämmerung einen weitreichenden, intensiven Duft verströmen. Und das Weiß der Blüten wirkt in der Dämmerung und bei Mondenschein besonders intensiv. Obwohl sie auch tagsüber blüht - es ist eine Pflanze für Nachtschwärmer.
Futter nicht nur für Nachtfalter
Diese zweijährige Staude mit ihrer flachen Laubrosette im ersten Jahr und ihrem hohen Blütenstand im zweiten Jahr ist ursprünglich in Nordamerika beheimatet, mittlerweile jedoch in vielen Teilen der Welt als Ruderalpflanze verbreitet. Ihre großen duftenden Blüten öffnen sich erst am Abend und werden von Nachtfaltern gerne angeflogen.
Futter nicht nur für Nachtfalter
Diese zweijährige Staude mit ihrer flachen Laubrosette im ersten Jahr und ihrem hohen Blütenstand im zweiten Jahr ist ursprünglich in Nordamerika beheimatet, mittlerweile jedoch in vielen Teilen der Welt als Ruderalpflanze verbreitet. Ihre großen duftenden Blüten öffnen sich erst am Abend und werden von Nachtfaltern gerne angeflogen.
Der Blaumohn ist eine der ältesten Kulturpflanzen, deren Kultivierung bis in die Jungsteinzeit nachgewiesen wurde.
Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland auch als Zierpflanze genehmigungspflichtig. Ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Anbau von Papaver somniferum (Schlafmohn) muß beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - gestellt werden.
Der Blaumohn ist eine der ältesten Kulturpflanzen, deren Kultivierung bis in die Jungsteinzeit nachgewiesen wurde.
Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland auch als Zierpflanze genehmigungspflichtig. Ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Anbau von Papaver somniferum (Schlafmohn) muß beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - gestellt werden.